Archiv des Autors: Heidrun Gold

Pressemitteilung des Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag

Berlin, 24.11.2021. Der Kinderschutzbund bewertet den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als eine gute Grundlage für eine moderne und soziale Kinder- und Familienpolitik. Vor allem vier Ziele des Koalitionsvertrags unterstützt der Kinderschutzbund: Die Einführung der Kindergrundsicherung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die Senkung des Wahlalters und die Modernisierung des Familienrechts.

Die Kindergrundsicherung, die der Kinderschutzbund schon seit Jahren fordert, soll noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Damit schafft der Koalitionsvertrag gute Voraussetzungen, um die Kinderarmut in Deutschland spürbar zu senken. „Die vereinbarten Eckpunkte werden im Zusammenwirken mit dem erhöhten Mindestlohn vor allem viele ‚Aufstocker‘-Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herausholen. Das wird zur Chancengerechtigkeit vieler Kinder beitragen“, sagt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbunds.

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention wird von den Vereinten Nationen seit vielen Jahren angemahnt. Hilgers dazu: „Zu echten Kinderrechten gehören Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls. Daran muss sich dieses Vorhaben orientieren.“

Die Senkung des Wahlalters für die Europawahl ist ein wichtiges Signal an die junge Generation für eine bessere Beteiligung. Die Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds, Professorin Sabine Andresen: „In vielen Studien hat sich gezeigt, dass sich Jugendliche von der Politik zu wenig gehört und berücksichtigt fühlen. Ein Absenken des Wahlalters ist – neben starken Kinderrechten – ein Schritt in die richtige Richtung. Ich fordere alle Parteien auf, das Vorhaben, das Wahlalter für die Bundestagswahl zu senken, zu unterstützen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht wird.“

Zu den angestrebten Änderungen des Familienrechts sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbunds: „Die Modernisierung des Familienrechts ist seit langem überfällig. Die vereinbarten Ziele bieten die Chance, sich dabei konsequent am besten Interesse der Kinder zu orientieren.“

Aktionen am Weltkinderrechtetag 20.11.2020

Vorleseaktion am Telefon
Das Junge Ensemble Stuttgart (JES) bietet zum Internationalen Tag der Kinderrechte eine Vorleseaktion am Telefon.
https://www.jes-stuttgart.de/spielplan/detail/jes-geschichten-telefon/

Bundesweiter Vorlesetag
Der Bundesweite Vorlesetag ist seit 2004 Deutschlands größtes Vorlesefest und eine gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung.
https://www.vorlesetag.de/

Kinderrechte im Wandel der Zeit

Von Familienrichterin a.D. Ingeborg Fortunat

Chronologie: 1903 das Verbot von Kinderarbeit für Kinder unter 13 Jahren – 1973 das Verbot der Prügelstrafe in der Schule – 1989 die Verpflichtung der UN Mitgliedstaaten das Wohl des Kindes durch die UN-Kinderrechtskonvention aktiv zu schützen:

In Anbetracht dieser Ereignisse lässt sich durchaus eine Entwicklung bei Kinderrechten feststellen. Während des gesamten Mittelalters bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts galten Kinder als unfertige und vor allem untergeordnete Wesen, die eine strenge Zucht benötigten, um ordentliche Mitglieder der Gemeinschaft zu werden. Kinder waren rechtlos und ihren Eltern zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Sie mussten mitarbeiten, sobald sie dazu in der Lage waren, also ab 5 – 6 Jahren. Noch um ein Vielfaches schlechter war die Situation von nichtehelichen Kindern. 1829 wurde eine Kinderinitiative zum Schutz von sittlich vernachlässigten Kindern gegründet, die als Vorläufer des Kinderschutzbundes gilt.

Die erste rechtliche Zäsur erfolgte 1900 mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – wobei die elterliche Sorge dem Vater zustand, während die Mutter nur das Recht und die Pflicht zur Versorgung hatte. Bei nichtehelichen Kindern erhielt die Mutter das Personensorgerecht, die Vormundschaft wurde ihr jedoch nicht übertragen. Auch das Herausnehmen eines Kindes aus der Familie bzw. das Eingliedern in eine Erziehungsanstalt, im Falle eines ehrenlosen oder unsittlichen Verhaltens des Vaters dem Kind gegenüber, wurde im BGB festgehalten. Kinderrechte haben sich schon immer im Spannungsfeld mit dem Recht der Eltern auf eine Erziehung nach ihren Vorstellungen und Möglichkeiten entwickelt, Da es jedoch immer noch viel zu viele vernachlässigte, misshandelte und missbrauchte Kinder gibt, gilt es Kinderrechte weiterhin zu stärken und Kinder zu schützen um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.

Vorsitzende Margot Kemmler: „Die Idee, dass alle Kinder ein Recht auf Schutz haben, entwickelte sich erst Anfang des 19. Jahrhunderts“.

Rückblick zum Weltkindertag am 20.09.2020

Die alltägliche Arbeit des Kinderschutzbundes findet im Großen und Ganzen in der Geschäftsstelle in der Neckarstraße 86 oder direkt in den Familien statt.

Hier setzen wir uns für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen ein.

Unseren Familienpaten besuchen junge Familien, sie helfen und unterstützen. Krisen und Probleme können so früh erkannt und Hilfe und Unterstützung gesucht und gefunden werden.

Beim Begleiteten Umgang unterstützen wir Eltern in hochstrittigen Trennungssituationen damit der Kontakt ihrer Kinder zu beiden Eltern erhalten bleibt.

Am vergangenen Sonntag allerdings waren Haupt- und Ehrenamtliche des Kinderschutzbunds Kreisverband Esslingen anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2020 mit einem kleinen Stand auf der Maille.

Auf den Wiesen und Spielplätzen herrschte lebhaftes, fröhliches Treiben.

Es war ein Vergnügen, zu erleben, wie wenig es braucht, um Kindern eine Freude zu machen, sie zum Mitmachen anzuregen – ein Luftballon, Seifenblasen….und schon wird gerannt, gehüpft und gelacht.

Für die Arbeit des KSB, die ja doch mit viel problematischen Familiengeschichten konfrontiert ist, war dieser Tag wieder eine Bestätigung, wie wichtig der Kinderschutz ist.