Begleiteter Umgang

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  • Frau Heidrun Gold
    Diplom Juristin,
    Verfahrensbeistand und Familienmediatorin (BAFM)
    E-Mail: heidrun.gold[at]ksb-es.de
    Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10:00 – 17:00h
  • Frau Claudia Schäuffele
    Jugend- und Heimerzieherin, Krankenschwester
    E-Mail: claudia.schaeuffele[at]ksb-es.de
    Sprechzeiten: Di, Do 09:00 – 12:00h
  • Frau Caroline Pohlers
    B.A. Soziale Arbeit / Religions- und Gemeindepädagogik
    E-Mail: caroline.pohlers[at]ksb-es.de
    Sprechzeiten: Mo, Mi 09:00 – 12:00h

Telefon: 0711-352955

Rechtliche Grundlagen §1684 BGB:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt …

Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt.

Das Familiengericht kann das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. … Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Wer ist umgangsberechtigt?

Umgangsberechtigt ist der vom Kind getrennt lebende Elternteil, gleichgültig ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.

Umgangsberechtigt sind auch leibliche Eltern, deren Kind vorübergehend oder dauerhaft bei Pflegeeltern lebt.

Auch Großeltern, Geschwister oder langjährige Lebensgefährt*innen können umgangsberechtigt sein.

Wie kommt es zur Einschränkung des Umgangsrechts?

  • Der Soziale Dienst empfiehlt einen Begleiteten Umgang.
  • Die Eltern vereinbaren bei Gericht einen Begleiteten Umgang.
  • Das Gericht beschließt einen Begleiteten Umgang.

Wer ist mitwirkungsbereiter Dritter?

Der Kinderschutzbund Esslingen e.V. ist mit seinen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im Begleiteten Umgang mitwirkungsbereiter Dritter.

Die juristischen und pädagogischen Fachkräfte beraten und unterstützen die Eltern bei ihrer individuellen Lösungsfindung. Sie arbeiten eng mit dem Sozialem Dienst und dem Gericht zusammen.

Die Begleiter*innen arbeiten ehrenamtlich und werden in Schulungen, Fortbildungen und Supervision für ihre Aufgabe qualifiziert.

Wie läuft der Begleitete Umgang ab?

Der Begleitete Umgang ist ein zeitlich begrenztes Unterstützungsangebot mit dem Ziel, die Eltern wieder in die Lage zu versetzen, die Kontakte zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil selbst in den Griff zu bekommen.

  1. Getrennte Erstgespräche der Eltern.
  2. Das Kind lernt die ehrenamtlich geschulte Begleiter*in kennen.
  3. Beginn der Begleiteten Umgänge mit regelmäßigen Auswertungsgesprächen.
  4. Gemeinsames Abschlussgespräch mit schriftlicher Vereinbarung.

Kosten

Der Begleitete Umgang ist im Rahmen der Jugendhilfe für die Eltern kostenfrei.