Pressemitteilung des Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag

Berlin, 24.11.2021. Der Kinderschutzbund bewertet den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als eine gute Grundlage für eine moderne und soziale Kinder- und Familienpolitik. Vor allem vier Ziele des Koalitionsvertrags unterstützt der Kinderschutzbund: Die Einführung der Kindergrundsicherung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die Senkung des Wahlalters und die Modernisierung des Familienrechts.

Die Kindergrundsicherung, die der Kinderschutzbund schon seit Jahren fordert, soll noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Damit schafft der Koalitionsvertrag gute Voraussetzungen, um die Kinderarmut in Deutschland spürbar zu senken. „Die vereinbarten Eckpunkte werden im Zusammenwirken mit dem erhöhten Mindestlohn vor allem viele ‚Aufstocker‘-Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herausholen. Das wird zur Chancengerechtigkeit vieler Kinder beitragen“, sagt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbunds.

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention wird von den Vereinten Nationen seit vielen Jahren angemahnt. Hilgers dazu: „Zu echten Kinderrechten gehören Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls. Daran muss sich dieses Vorhaben orientieren.“

Die Senkung des Wahlalters für die Europawahl ist ein wichtiges Signal an die junge Generation für eine bessere Beteiligung. Die Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds, Professorin Sabine Andresen: „In vielen Studien hat sich gezeigt, dass sich Jugendliche von der Politik zu wenig gehört und berücksichtigt fühlen. Ein Absenken des Wahlalters ist – neben starken Kinderrechten – ein Schritt in die richtige Richtung. Ich fordere alle Parteien auf, das Vorhaben, das Wahlalter für die Bundestagswahl zu senken, zu unterstützen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht wird.“

Zu den angestrebten Änderungen des Familienrechts sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbunds: „Die Modernisierung des Familienrechts ist seit langem überfällig. Die vereinbarten Ziele bieten die Chance, sich dabei konsequent am besten Interesse der Kinder zu orientieren.“